Bewertungszahl und Zuteilung: Wann ein Bausparvertrag zuteilungsreif wird
Die Bewertungszahl misst, wie lange und mit welchem Betrag Sie der Bausparkasse Geld überlassen haben. Sie ist die Rangfolge, nach der zugeteilt wird: Wer früh und viel spart, kommt früher an die Reihe. Zusammen mit einem Mindestsparguthaben – meist 40 bis 50 Prozent der Bausparsumme – und einer Mindestsparzeit entscheidet sie über die Zuteilung, also den Zeitpunkt, ab dem Guthaben und Bauspardarlehen abrufbar werden.
Auf einen Blick
- Mindestsparguthaben
- meist 40 bis 50 % der Bausparsumme
- Mindestsparzeit
- je nach Tarif 18 Monate bis mehrere Jahre
- Mindestbewertungszahl
- tarifabhängig, in den Tarifbedingungen festgelegt
- Bewertungsstichtage
- üblicherweise vierteljährlich
- Zuteilungstermin
- nicht garantierbar, nur prognostizierbar
- Beschleunigen durch
- Sonderzahlungen, höhere Rate, frühes Einzahlen
Die drei Bedingungen für die Zuteilung
Alle drei müssen gleichzeitig erfüllt sein. Es genügt nicht, viel Geld eingezahlt zu haben:
- 1Mindestsparguthaben erreicht. Je nach Tarif müssen 40 bis 50 Prozent der Bausparsumme angespart sein. Bei 50.000 Euro Bausparsumme und 40 Prozent sind das 20.000 Euro.
- 2Mindestsparzeit abgelaufen. Der Vertrag muss eine im Tarif festgelegte Zeit bestanden haben. Diese Frist lässt sich durch Einmalzahlungen nicht abkürzen – wer die Bausparsumme am ersten Tag komplett einzahlt, wird trotzdem nicht sofort zugeteilt.
- 3Mindestbewertungszahl erreicht. Der Vertrag muss den im Tarif hinterlegten Zielwert überschritten haben. Hier wirkt sich aus, ob Sie früh oder spät eingezahlt haben.
Wie die Bewertungszahl entsteht
Die Bausparkasse bewertet an festen Stichtagen – meist zum Quartalsende –, wie viel Geld Sie ihr wie lange überlassen haben. Vereinfacht gesagt werden die auf das Guthaben entfallenden Zinsen aufsummiert und mit einem tarifspezifischen Faktor multipliziert. Der genaue Rechenweg unterscheidet sich zwischen den Bausparkassen und steht in den jeweiligen Allgemeinen Bedingungen für Bausparverträge.
Praktisch bedeutsam ist die Zeitkomponente: 10.000 Euro, die fünf Jahre im Vertrag liegen, erzeugen eine deutlich höhere Bewertungszahl als 10.000 Euro, die kurz vor dem Stichtag eingezahlt werden. Wer die Zuteilung beschleunigen will, muss also früh einzahlen, nicht bloß viel.
Daraus folgt eine Faustregel für die Praxis: Eine Sonderzahlung wirkt umso stärker, je früher sie erfolgt. Kurz vor Erreichen des Mindestsparguthabens bringt sie zwar noch das Guthabenkriterium voran, für die Bewertungszahl aber kaum noch etwas.
Warum es keinen garantierten Zuteilungstermin gibt
Bausparen ist ein geschlossenes System: Die Darlehen werden aus den Spareinlagen der übrigen Bausparerinnen und Bausparer finanziert. Diese sogenannte Zuteilungsmasse schwankt – zahlen viele gleichzeitig ein und rufen wenige ihr Darlehen ab, wird schneller zugeteilt; ist es umgekehrt, dauert es länger.
Deshalb darf eine Bausparkasse keinen verbindlichen Zuteilungstermin zusagen, und deshalb sind alle Angaben dazu Prognosen. Für die Praxis heißt das: Wenn Sie zu einem bestimmten Datum Geld brauchen – etwa zum Ablauf einer Zinsbindung –, planen Sie einen Puffer ein und stimmen Sie den Vertrag zeitlich darauf ab. Genau das ist einer der Punkte, an denen eine frühzeitige Einordnung den größten Unterschied macht.
Was die Zuteilung beschleunigt – und was nicht
- Wirkt: Sonderzahlungen, und zwar so früh wie möglich in der Laufzeit.
- Wirkt: eine von Anfang an höhere monatliche Rate über den Regelsparbeitrag hinaus.
- Wirkt: eine Reduzierung der Bausparsumme – dadurch sinkt das erforderliche Mindestsparguthaben. Die bereits gezahlte Abschlussgebühr wird dabei allerdings nicht anteilig erstattet.
- Wirkt nicht: eine Einmalzahlung kurz vor dem Bewertungsstichtag. Sie erhöht das Guthaben, nicht aber nennenswert die Bewertungszahl.
- Wirkt nicht: die Mindestsparzeit lässt sich durch Geld nicht verkürzen.
Häufige Fragen
Was bedeutet Zuteilungsreife?
Zuteilungsreif ist ein Bausparvertrag, wenn alle drei Tarifbedingungen erfüllt sind: Mindestsparguthaben, Mindestsparzeit und Mindestbewertungszahl. Die Bausparkasse teilt den Vertrag dann zum nächsten Zuteilungstermin zu und informiert Sie darüber. Ab diesem Zeitpunkt können Sie über das Guthaben verfügen und das Bauspardarlehen abrufen. Sie müssen das Darlehen nicht annehmen – Sie können die Zuteilung auch zurückstellen oder ganz darauf verzichten.
Wie lange dauert es bis zur Zuteilung?
In der Praxis liegen zwischen Vertragsabschluss und Zuteilung meist sieben bis zwölf Jahre, abhängig von Tarif, Sparrate und Bausparsumme. Wer deutlich mehr als den Regelsparbeitrag einzahlt, verkürzt die Zeit erheblich. Ein exaktes Datum kann Ihnen niemand nennen, weil die Zuteilung von der verfügbaren Zuteilungsmasse im Kollektiv abhängt. Bausparkassen geben deshalb nur Prognosen ab, keine Zusagen.
Was passiert, wenn mein Vertrag nicht zugeteilt wird?
Der Vertrag läuft weiter und wird zu einem späteren Termin zugeteilt, sobald die Bedingungen erfüllt sind. Ein dauerhaftes Ausbleiben der Zuteilung kommt praktisch nur vor, wenn dauerhaft zu wenig eingezahlt wird. Wenn Sie das Geld zwischenzeitlich anderweitig brauchen, können Sie kündigen und erhalten Ihr Guthaben samt Zinsen ausgezahlt – die Abschlussgebühr allerdings nicht zurück, und erhaltene staatliche Förderung kann zurückgefordert werden.
Kann ich die Zuteilung ablehnen oder verschieben?
Ja. Sie sind nicht verpflichtet, das Bauspardarlehen anzunehmen. Sie können die Zuteilung annehmen und sich nur das Guthaben auszahlen lassen, Sie können sie zurückstellen und weitersparen, oder Sie können ganz auf das Darlehen verzichten. Manche Tarife belohnen den Darlehensverzicht mit einem Zinsbonus auf das Guthaben. Wichtig ist nur, dass Sie auf die Mitteilung der Bausparkasse reagieren, damit der Vertrag nicht ungewollt abgerechnet wird.
Wie hoch muss die Bewertungszahl sein?
Das ist rein tarifabhängig und lässt sich nicht allgemein beantworten. Die Zielbewertungszahl steht in den Allgemeinen Bedingungen für Bausparverträge Ihres Tarifs, und die aktuell erreichte Bewertungszahl weist Ihre Bausparkasse im jährlichen Kontoauszug aus. Ein Vergleich der Bewertungszahlen zwischen verschiedenen Bausparkassen ist nicht aussagekräftig, weil die Berechnungsfaktoren unterschiedlich sind.
Quellen

Verfasst von
Günther Dallmair
Bauspar- und Finanzierungsexperte
IHK-registrierter Immobiliardarlehensvermittler
Reg.-Nr. D-W-155-1UQR-94
Passend dazu
Ist Bausparen noch sinnvoll? Wann sich ein Bausparvertrag lohnt – und wann nicht
Wann sich ein Bausparvertrag rechnet und wann nicht: Zinssicherung, Förderung, Kosten und die typischen Fälle, in denen Bausparen die falsche Wahl ist.
WeiterlesenRegelsparbeitrag: Wie viel Sie monatlich in den Bausparvertrag einzahlen müssen
Was der Regelsparbeitrag ist, wie er berechnet wird, was passiert wenn Sie ihn nicht zahlen und wie sich Sonderzahlungen auf die Zuteilung auswirken.
WeiterlesenAbschlussgebühr beim Bausparvertrag: Höhe, Berechnung und Rückzahlung
Wie hoch die Abschlussgebühr beim Bausparvertrag ist, worauf sie berechnet wird, wann sie zurückerstattet wird und wie stark sie die Rendite belastet.
WeiterlesenPasst das auf Ihre Situation?
Allgemeine Regeln sind das eine, Ihr konkreter Fall das andere. In einer kostenlosen Ersteinschätzung ordnen wir ein, ob und wie ein Bausparvertrag bei Ihnen wirtschaftlich Sinn ergibt.