IHK-registrierter Immobiliardarlehensvermittler

Anschlussfinanzierung mit Bausparvertrag: Zins heute sichern

Läuft Ihre Zinsbindung in fünf bis fünfzehn Jahren aus, können Sie den Zins für die Anschlussfinanzierung schon heute festschreiben – über einen Bausparvertrag, dessen Darlehenszins bei Abschluss verbindlich feststeht. Der entscheidende Unterschied zum Forward-Darlehen: Sie müssen das Bauspardarlehen nicht abnehmen. Sind die Zinsen bis dahin gefallen, verzichten Sie darauf und lassen sich das Guthaben auszahlen.

Von Günther DallmairAktualisiert am

Auf einen Blick

Sinnvoller Vorlauf für Bausparen
5 bis 15 Jahre vor Ablauf
Vorlauf beim Forward-Darlehen
bis zu 60 Monate
Abnahmepflicht Bauspardarlehen
nein
Abnahmepflicht Forward-Darlehen
ja, verbindlich
Sonderkündigungsrecht Altdarlehen
nach 10 Jahren, 6 Monate Frist (§ 489 BGB)
Grundbucheintrag Bauspardarlehen
meist nicht erforderlich

Die vier Wege in die Anschlussfinanzierung

  • Prolongation: Sie verlängern beim bisherigen Kreditgeber. Bequem, aber ohne Vergleich selten die günstigste Variante – die Bank weiß, dass Wechseln Aufwand bedeutet.
  • Umschuldung: Sie wechseln zu einem anderen Anbieter. Es fallen Kosten für die Grundschuldabtretung an, die aber meist deutlich unter der Zinsersparnis liegen.
  • Forward-Darlehen: Sie sichern sich heute einen Zins für einen Kredit, der erst in bis zu fünf Jahren ausgezahlt wird. Dafür zahlen Sie einen Forward-Aufschlag – und Sie müssen abnehmen, egal wie sich die Zinsen entwickeln.
  • Bausparvertrag: Sie sparen bis zum Ablauf der Zinsbindung an und lösen die Restschuld dann mit Guthaben plus Bauspardarlehen ab. Funktioniert bei längerem Vorlauf, wo das Forward-Darlehen nicht mehr greift.

Bausparvertrag oder Forward-Darlehen?

Die Antwort hängt fast vollständig am zeitlichen Abstand. Bis etwa fünf Jahre vor Ablauf ist das Forward-Darlehen meist die direktere und oft günstigere Lösung. Darüber hinaus kommt es nicht mehr in Frage – dort ist der Bausparvertrag praktisch die einzige Möglichkeit, den Zins zu fixieren.

Der zweite Unterschied ist die Verbindlichkeit. Ein Forward-Darlehen müssen Sie abnehmen; wer aussteigt, zahlt Nichtabnahmeentschädigung. Beim Bausparvertrag entscheiden Sie erst bei der Zuteilung, ob Sie das Darlehen nutzen. Fällt das Zinsniveau, nehmen Sie einfach das Guthaben und finanzieren anderweitig. Diese Wahlfreiheit ist der eigentliche Wert – sie kostet allerdings die Abschlussgebühr und die niedrige Guthabenverzinsung.

Der dritte Unterschied betrifft die Nebenkosten: Bauspardarlehen werden häufig ohne Grundbucheintrag vergeben, jedenfalls bei kleineren Beträgen. Bei einer Restschuld von 40.000 Euro spart das Notar- und Grundbuchkosten, die bei einer klassischen Umschuldung anfallen würden.

Das Sonderkündigungsrecht nach zehn Jahren

Nach § 489 Absatz 1 Nummer 2 BGB können Sie jedes Immobiliendarlehen zehn Jahre nach vollständiger Auszahlung mit einer Frist von sechs Monaten kündigen – ohne Vorfälligkeitsentschädigung, unabhängig davon, wie lange die Zinsbindung ursprünglich vereinbart war.

Das ist bei der Planung entscheidend: Wer 2020 eine Zinsbindung über 20 Jahre abgeschlossen hat, ist nicht bis 2040 gebunden, sondern kann ab 2030 aussteigen. Ein Bausparvertrag sollte deshalb auf den frühestmöglichen Ablösetermin ausgerichtet werden, nicht auf das formale Ende der Zinsbindung.

Das Recht ist zwingend und kann vertraglich nicht ausgeschlossen werden.

Zeitplan: Wann Sie was tun sollten

  1. 110 bis 15 Jahre vorher: Bausparvertrag abschließen, wenn Sie das Zinsniveau von heute für die Restschuld sichern wollen. Die Bausparsumme an der erwarteten Restschuld ausrichten, nicht am ursprünglichen Kreditbetrag.
  2. 25 Jahre vorher: Forward-Darlehen wird möglich. Angebote vergleichen, auch wenn ein Bausparvertrag läuft – beides schließt sich nicht aus.
  3. 33 Jahre vorher: Restschuld und voraussichtlichen Zuteilungstermin gegenüberstellen. Falls die Zuteilung zu spät kommt, jetzt mit Sonderzahlungen gegensteuern.
  4. 41 Jahr vorher: Angebote einholen und entscheiden. Die Bank des Altdarlehens macht ihr Prolongationsangebot meist drei bis sechs Monate vorher.
  5. 56 Monate vorher: Spätester Zeitpunkt für die Kündigung, wenn Sie das Sonderkündigungsrecht nach zehn Jahren nutzen.

Der häufigste Planungsfehler

Ein Bausparvertrag ist nur dann eine verlässliche Anschlussfinanzierung, wenn er rechtzeitig zuteilungsreif wird. Und der Zuteilungstermin lässt sich nicht garantieren – er hängt von der Zuteilungsmasse im Kollektiv ab.

Deshalb gehört in jede Planung ein Puffer: Richten Sie den Vertrag so aus, dass die Zuteilung ein bis zwei Jahre vor dem Ablösetermin erwartet wird, nicht genau darauf. Wer knapp kalkuliert, steht im Zweifel ohne das eingeplante Darlehen da und muss kurzfristig zu den dann geltenden Konditionen finanzieren – also genau das Risiko tragen, gegen das der Vertrag absichern sollte.

Häufige Fragen

Wann sollte ich mich um die Anschlussfinanzierung kümmern?

Für einen Bausparvertrag als Zinsbaustein: fünf bis fünfzehn Jahre vorher, denn die Sparphase braucht Zeit. Für ein Forward-Darlehen: bis zu fünf Jahre vorher. Für die reine Prolongation oder Umschuldung reichen sechs bis zwölf Monate. Je weiter der Ablauf entfernt ist, desto mehr Gestaltungsmöglichkeiten haben Sie – und desto weniger sind Sie vom Zinsniveau des Ablösejahres abhängig.

Was ist besser: Bausparvertrag oder Forward-Darlehen?

Das entscheidet der zeitliche Abstand. Innerhalb von fünf Jahren ist das Forward-Darlehen meist direkter und günstiger. Bei längerem Vorlauf ist der Bausparvertrag oft die einzige Möglichkeit, den Zins überhaupt zu sichern. Ein wesentlicher Vorteil des Bausparvertrags bleibt in jedem Fall: Sie müssen das Darlehen nicht abnehmen, während ein Forward-Darlehen verbindlich ist.

Muss ich bei der Anschlussfinanzierung bei meiner Bank bleiben?

Nein. Nach Ablauf der Zinsbindung sind Sie frei, und auch vorher können Sie zehn Jahre nach Vollauszahlung mit sechsmonatiger Frist kündigen (§ 489 BGB). Ein Wechsel kostet Gebühren für die Abtretung der Grundschuld, meist im niedrigen dreistelligen Bereich. Diese Kosten sind bei einer nennenswerten Restschuld regelmäßig deutlich niedriger als die Zinsersparnis eines besseren Angebots.

Was passiert, wenn mein Bausparvertrag zu spät zugeteilt wird?

Dann fehlt Ihnen zum Ablösetermin das eingeplante Darlehen und Sie müssen die Lücke anders schließen – etwa durch eine kurze Zwischenfinanzierung oder eine Prolongation zu den dann geltenden Konditionen. Genau deshalb gehört in jede Planung ein Puffer von ein bis zwei Jahren. Zeichnet sich eine Verzögerung ab, lässt sich mit Sonderzahlungen oder einer Reduzierung der Bausparsumme meist noch gegensteuern.

Kann ich einen Bausparvertrag und ein Forward-Darlehen kombinieren?

Ja, und das ist bei größeren Restschulden häufig sinnvoll. Der Bausparvertrag deckt einen Teilbetrag ab, den Rest übernimmt ein klassisches Darlehen. So sichern Sie einen Teil der Finanzierung langfristig, ohne die gesamte Restschuld über eine Bausparsumme abbilden zu müssen – was Abschlussgebühr und Regelsparbeitrag unnötig in die Höhe treiben würde.

Quellen

Günther Dallmair

Verfasst von

Günther Dallmair

Bauspar- und Finanzierungsexperte

IHK-registrierter Immobiliardarlehensvermittler
Reg.-Nr. D-W-155-1UQR-94

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