Sondertilgung beim Bauspardarlehen: unbegrenzt und ohne Vorfälligkeitsentschädigung
Ein Bauspardarlehen können Sie jederzeit und in beliebiger Höhe sondertilgen – ohne Vorfälligkeitsentschädigung und ohne vertragliche Obergrenze. Das ist einer der wenigen echten, harten Vorteile gegenüber einem klassischen Annuitätendarlehen, bei dem Sondertilgungen meist auf 5 bis 10 Prozent der Darlehenssumme pro Jahr begrenzt sind. Davon zu unterscheiden ist die Sonderzahlung in der Sparphase: Sie tilgt nichts, sondern zieht die Zuteilung vor.
Auf einen Blick
- Sondertilgung Bauspardarlehen
- jederzeit, unbegrenzt, kostenfrei
- Vorfälligkeitsentschädigung
- fällt nicht an
- Sondertilgung Annuitätendarlehen
- meist 5 bis 10 % pro Jahr, oft aufpreispflichtig
- Sonderzahlung in der Sparphase
- keine Tilgung, zieht die Zuteilung vor
- Beste Wirkung
- früh in der Laufzeit
- Vollständige Ablösung
- jederzeit möglich
Sparphase oder Darlehensphase – zwei verschiedene Dinge
Der Begriff wird häufig für zwei völlig unterschiedliche Vorgänge verwendet. Die Unterscheidung ist wichtig, weil die Wirkung eine andere ist.
In der Sparphase zahlen Sie zusätzlich zum Regelsparbeitrag ein. Das ist keine Tilgung, sondern Sparen: Sie erreichen das Mindestsparguthaben schneller und bauen eine höhere Bewertungszahl auf. Die Folge ist eine frühere Zuteilung – und weil in die Bewertungszahl auch die Liegezeit einfließt, wirkt eine frühe Zahlung deutlich stärker als eine späte.
In der Darlehensphase zahlen Sie auf das laufende Bauspardarlehen zurück. Das ist die eigentliche Sondertilgung: Sie senkt die Restschuld, verkürzt die Laufzeit und spart Zinsen.
Warum das beim Bauspardarlehen kostenfrei ist
Bei einem klassischen Immobiliendarlehen mit Zinsbindung kalkuliert die Bank mit einem festen Zinsertrag über die Bindungsfrist. Wer vorzeitig zurückzahlt, entzieht ihr diesen Ertrag – dafür darf sie eine Vorfälligkeitsentschädigung verlangen. Sondertilgungsrechte werden deshalb begrenzt und teils mit einem Zinsaufschlag bezahlt.
Beim Bauspardarlehen ist die Konstruktion anders: Das Geld stammt aus der Zuteilungsmasse des Kollektivs, und eine schnelle Rückzahlung ist für das System sogar erwünscht, weil sie Mittel für die Zuteilung anderer Verträge freisetzt. Ein vorzeitig zurückgezahltes Bauspardarlehen ist deshalb kein Nachteil für die Bausparkasse.
Daraus folgt ein Vorteil, der in Tarifvergleichen oft untergeht: Ein Bauspardarlehen mit nominal etwas höherem Zins kann günstiger sein als ein Annuitätendarlehen mit niedrigerem Zins, wenn Sie mit unregelmäßigen größeren Beträgen rechnen – Bonus, Erbschaft, Abfindung.
Wann sich eine Sondertilgung rechnet
- Wenn der Darlehenszins über der Rendite sicherer Anlagen liegt. Eine Sondertilgung ist eine risikofreie Rendite in Höhe des gesparten Zinses. Liegt der Darlehenszins darüber, ist Tilgen die bessere Verwendung.
- Früh in der Laufzeit. Am Anfang besteht die Rate überwiegend aus Zinsen. Jeder zusätzlich getilgte Euro spart dort am meisten.
- Wenn kein Liquiditätspuffer fehlt. Getilgtes Geld ist gebunden. Drei bis sechs Monatsausgaben als Rücklage sollten stehen bleiben.
- Nicht bei geförderten Verträgen ohne Prüfung. Bei Wohn-Riester gelten eigene Regeln für die Verwendung; hier vorher klären, wie sich eine Sondertilgung auf Zulagen und Wohnförderkonto auswirkt.
So gehen Sie vor
Ein formloser Auftrag an die Bausparkasse genügt, meist über das Online-Portal oder per Überweisung mit entsprechendem Verwendungszweck. Wichtig ist die Angabe, ob die eingesparte Zeit oder die Rate reduziert werden soll: Bei gleichbleibender Rate verkürzt sich die Laufzeit, bei gleichbleibender Laufzeit sinkt die Rate. Die Laufzeitverkürzung spart mehr Zinsen.
Lassen Sie sich den neuen Tilgungsplan bestätigen. Er zeigt schwarz auf weiß, wie viel Zinsen die Zahlung tatsächlich gespart hat – und ist die Grundlage für die Planung weiterer Sondertilgungen.
Häufige Fragen
Ist die Sondertilgung beim Bauspardarlehen wirklich unbegrenzt?
Ja, das ist Standard bei Bauspardarlehen und einer ihrer klarsten Vorteile. Sie können jederzeit beliebige Beträge zurückzahlen und das Darlehen auch vollständig ablösen, ohne Vorfälligkeitsentschädigung. Bei klassischen Annuitätendarlehen sind Sondertilgungen dagegen meist auf 5 bis 10 Prozent der ursprünglichen Darlehenssumme pro Jahr begrenzt, und erweiterte Rechte kosten häufig einen Zinsaufschlag.
Was ist der Unterschied zwischen Sonderzahlung und Sondertilgung?
Die Sonderzahlung erfolgt in der Sparphase und ist Sparen: Sie erhöht das Guthaben und die Bewertungszahl und zieht damit die Zuteilung vor. Die Sondertilgung erfolgt in der Darlehensphase und ist Rückzahlung: Sie senkt die Restschuld und spart Zinsen. Beide heißen im Alltag oft gleich, haben aber völlig verschiedene Effekte – die Sonderzahlung kostet Sie Zeit bis zur Zuteilung, die Sondertilgung spart Ihnen Zinsen.
Sondertilgen oder das Geld anlegen?
Vergleichen Sie den Darlehenszins mit der Rendite, die Sie sicher erzielen können. Eine Sondertilgung bringt eine garantierte Rendite in Höhe des gesparten Zinses, ohne Risiko und ohne Steuer auf den Ertrag. Nur wenn eine Anlage nach Steuern verlässlich mehr bringt, lohnt sich das Anlegen. Vorher sollte in jedem Fall ein Liquiditätspuffer von drei bis sechs Monatsausgaben stehen.
Verkürzt die Sondertilgung die Laufzeit oder senkt sie die Rate?
Das können Sie in der Regel selbst bestimmen. Bleibt die Rate gleich, verkürzt sich die Laufzeit – das spart am meisten Zinsen. Bleibt die Laufzeit gleich, sinkt die monatliche Belastung, was bei knapper Haushaltsrechnung hilfreich sein kann. Geben Sie Ihre Wahl beim Auftrag ausdrücklich an, sonst entscheidet die Bausparkasse nach ihren Standardregeln.
Kann ich das Bauspardarlehen komplett vorzeitig ablösen?
Ja, jederzeit und ohne Vorfälligkeitsentschädigung. Sie fordern bei der Bausparkasse eine Ablösesumme zum gewünschten Stichtag an, überweisen diese und der Vertrag ist erledigt. Das ist ein wesentlicher Unterschied zu klassischen Immobiliendarlehen, bei denen eine vorzeitige Ablösung innerhalb der Zinsbindung meist mit einer erheblichen Entschädigung verbunden ist.
Quellen

Verfasst von
Günther Dallmair
Bauspar- und Finanzierungsexperte
IHK-registrierter Immobiliardarlehensvermittler
Reg.-Nr. D-W-155-1UQR-94
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