Bausparsumme: Wie hoch sie sein sollte und was sie kostet
Die Bausparsumme ist der Gesamtbetrag aus Sparguthaben und Bauspardarlehen – nicht das, was Sie einzahlen. Sie bestimmt zugleich die Abschlussgebühr und den monatlichen Regelsparbeitrag, wirkt sich also doppelt auf die Kosten aus. Die richtige Höhe ergibt sich aus dem Darlehen, das Sie später brauchen: Bausparsumme = Darlehensbedarf geteilt durch den Darlehensanteil des Tarifs. Bei 40 Prozent Mindestsparguthaben und 30.000 Euro Darlehensbedarf sind das 50.000 Euro.
Auf einen Blick
- Zusammensetzung
- Sparguthaben + Bauspardarlehen
- Typischer Sparanteil
- 40 bis 50 % der Bausparsumme
- Typischer Darlehensanteil
- 50 bis 60 % der Bausparsumme
- Bestimmt die Abschlussgebühr
- ja, 1,0 bis 1,6 % darauf
- Bestimmt den Regelsparbeitrag
- ja, 3 bis 5 ‰ davon pro Monat
- Später änderbar
- Erhöhung und Reduzierung möglich, beides mit Folgen
Die Formel für die richtige Bausparsumme
Denken Sie vom Ziel her, nicht vom Sparbetrag. Entscheidend ist, wie viel Darlehen Sie später brauchen – der Sparanteil ergibt sich daraus automatisch.
Die Rechnung lautet: Bausparsumme = benötigtes Darlehen geteilt durch den Darlehensanteil des Tarifs. Beträgt das Mindestsparguthaben 40 Prozent, liegt der Darlehensanteil bei 60 Prozent. Wer 30.000 Euro Darlehen braucht, rechnet also 30.000 ÷ 0,6 = 50.000 Euro Bausparsumme.
Bei einem Tarif mit 50 Prozent Mindestsparguthaben ergäbe derselbe Darlehensbedarf 30.000 ÷ 0,5 = 60.000 Euro Bausparsumme – und damit spürbar höhere Kosten für dasselbe Darlehen. Der Sparanteil des Tarifs ist deshalb kein Nebenaspekt, sondern ein echter Preisfaktor.
Warum eine zu hohe Bausparsumme doppelt kostet
Beide zentralen Kostengrößen hängen an der Bausparsumme. Die Abschlussgebühr wird einmalig darauf berechnet, der Regelsparbeitrag monatlich. Wer die Summe „für alle Fälle" großzügig ansetzt, kauft sich beides ein, ohne einen Gegenwert zu bekommen.
Ein Beispiel: 100.000 Euro statt 50.000 Euro Bausparsumme bedeuten bei 1,6 Prozent eine Abschlussgebühr von 1.600 statt 800 Euro – und bei 4 Promille einen Regelsparbeitrag von 400 statt 200 Euro im Monat. Die 800 Euro Mehrkosten sind sofort weg, die höhere Rate belastet über die gesamte Sparphase.
Der zweite, weniger offensichtliche Effekt: Eine höhere Bausparsumme bedeutet ein höheres Mindestsparguthaben. Bei gleichbleibender Rate dauert es dadurch länger, bis der Vertrag zuteilungsreif wird.
Bausparsumme nachträglich ändern
Beides ist möglich, aber nicht folgenlos:
- Erhöhung: Auf den zusätzlichen Betrag wird die Abschlussgebühr anteilig nachberechnet. Der Regelsparbeitrag steigt entsprechend. Häufig wird die Erhöhung wie ein neuer Vertragsteil behandelt, was die Zuteilung nach hinten verschieben kann.
- Reduzierung: Sie senkt den Regelsparbeitrag und das erforderliche Mindestsparguthaben, zieht die Zuteilung also vor. Die bereits gezahlte Abschlussgebühr wird aber in aller Regel nicht anteilig erstattet – das Geld für den weggefallenen Teil ist verloren.
- Teilung des Vertrags: Manche Bausparkassen erlauben die Aufteilung in zwei Verträge. Das kann sinnvoll sein, wenn Sie einen Teil früher zugeteilt bekommen möchten als den anderen.
Der häufigste Fehler
In der Beratung sehen wir regelmäßig Verträge, deren Bausparsumme sich am Immobilienwert orientiert statt am Darlehensbedarf. Wer ein Haus für 400.000 Euro plant, braucht deshalb keine Bausparsumme von 400.000 Euro – sondern nur so viel, wie der Bausparvertrag am Ende als Kreditbaustein beisteuern soll.
In den meisten Fällen ist ein Bausparvertrag ein Baustein neben einem klassischen Annuitätendarlehen, kein Ersatz dafür. Die typischen sinnvollen Größenordnungen liegen deshalb deutlich unter dem Kaufpreis: bei Modernisierungen oft zwischen 20.000 und 60.000 Euro, bei Anschlussfinanzierungen in Höhe der erwarteten Restschuld.
Häufige Fragen
Wie hoch sollte die Bausparsumme sein?
So hoch, dass der Darlehensanteil Ihren späteren Kreditbedarf deckt – und keinen Euro höher. Die Rechnung: benötigtes Darlehen geteilt durch den Darlehensanteil des Tarifs. Bei 40 Prozent Mindestsparguthaben und 30.000 Euro Darlehensbedarf ergibt das 50.000 Euro Bausparsumme. Jede darüber hinausgehende Summe erhöht Abschlussgebühr und Monatsrate, ohne einen zusätzlichen Nutzen zu bringen.
Was passiert, wenn ich mehr als die Bausparsumme einzahle?
Das ist nicht vorgesehen. Die Bausparsumme ist die Obergrenze des Vertrags: Ist sie durch Einzahlungen vollständig erreicht, gibt es kein Darlehen mehr abzurufen, weil der Darlehensanteil bereits durch eigenes Guthaben ersetzt wurde. Bausparkassen weisen überschüssige Beträge in der Regel zurück oder rechnen sie ab. Wer mehr sparen will, sollte die Bausparsumme erhöhen oder einen zweiten Vertrag prüfen.
Kann ich die Bausparsumme später erhöhen?
Ja, in der Regel schon. Auf den erhöhten Anteil fällt allerdings anteilig erneut die Abschlussgebühr an, und der Regelsparbeitrag steigt entsprechend. Zudem behandeln viele Bausparkassen die Erhöhung rechnerisch wie einen jüngeren Vertragsteil, wodurch sich die Zuteilung verzögern kann. Eine von Anfang an passend gewählte Summe ist deshalb günstiger als eine spätere Korrektur nach oben.
Bekomme ich bei einer Reduzierung Geld zurück?
Die anteilige Abschlussgebühr in aller Regel nicht – die bleibt für die ursprünglich vereinbarte Summe bestehen. Was sich ändert, sind die laufenden Größen: Der Regelsparbeitrag sinkt, und das erforderliche Mindestsparguthaben fällt niedriger aus, wodurch die Zuteilung näher rückt. Eine Reduzierung ist deshalb oft trotzdem sinnvoll, wenn sich der Bedarf verringert hat.
Ist die Bausparsumme dasselbe wie das Bauspardarlehen?
Nein. Die Bausparsumme ist der Gesamtbetrag, das Bauspardarlehen nur der Teil davon, den Sie nach der Zuteilung als Kredit abrufen können. Bei 50.000 Euro Bausparsumme und 40 Prozent Mindestsparguthaben sparen Sie 20.000 Euro an und erhalten 30.000 Euro als Darlehen. Die Verwechslung dieser beiden Größen ist der häufigste Grund für falsch dimensionierte Verträge.
Quellen

Verfasst von
Günther Dallmair
Bauspar- und Finanzierungsexperte
IHK-registrierter Immobiliardarlehensvermittler
Reg.-Nr. D-W-155-1UQR-94
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