IHK-registrierter Immobiliardarlehensvermittler

Bausparvertrag abschließen: Ablauf, Unterlagen und die Entscheidungen davor

Der Abschluss eines Bausparvertrags selbst ist schnell erledigt: Antrag, Identitätsprüfung, erste Zahlung. Die eigentliche Arbeit liegt davor – in der Wahl der Bausparsumme und des Tarifs, denn beide legen Sie für die gesamte Laufzeit fest. Bei einem Abschluss im Fernabsatz, also online oder telefonisch, haben Sie 14 Tage Widerrufsrecht. Die Abschlussgebühr von üblicherweise 1,0 bis 1,6 Prozent der Bausparsumme wird sofort fällig und bei einer späteren Kündigung in der Regel nicht zurückgezahlt.

Von Günther DallmairAktualisiert am

Auf einen Blick

Dauer des Abschlusses
wenige Minuten bis wenige Tage
Nötige Unterlagen
Ausweisdokument, Bankverbindung, Steuer-ID für die Förderung
Abschlussgebühr
üblicherweise 1,0 bis 1,6 % der Bausparsumme, sofort fällig
Widerrufsrecht
14 Tage bei Abschluss online oder telefonisch
Mindesteinkommen
keines – der Bausparvertrag ist zunächst ein Sparvertrag
Mindestalter
kein gesetzliches; für Minderjährige mit Zustimmung der Eltern
Was Sie festlegen
Bausparsumme und Tarif – beide gelten für die volle Laufzeit

Was Sie mit dem Abschluss eigentlich kaufen

Ein Bausparvertrag ist zwei Dinge in einem: ein Sparvertrag und ein Anspruch auf ein Darlehen zu einem Zinssatz, der schon heute feststeht. Dieser zweite Teil ist der Grund, warum der Zeitpunkt des Abschlusses überhaupt eine Rolle spielt. Der Darlehenszins wird bei Vertragsschluss vereinbart und gilt später, wenn Sie das Bauspardarlehen abrufen – unabhängig davon, wie sich das Zinsniveau in der Zwischenzeit entwickelt hat.

Wer nur sparen und Förderung mitnehmen will, kauft diesen Anspruch mit, braucht ihn aber nicht. Wer in einigen Jahren bauen, kaufen oder modernisieren will, kauft mit dem Abschluss vor allem Planungssicherheit. Diese Unterscheidung sollte am Anfang stehen, weil sie die Tarifwahl bestimmt: Auf Finanzierung ausgerichtete Tarife und auf Rendite ausgerichtete Tarife sind unterschiedlich kalkuliert. Mehr dazu unter Bauspartarife vergleichen.

Der Ablauf in sieben Schritten

Die Reihenfolge ist nicht beliebig. Die ersten drei Schritte entscheiden über die Qualität des Vertrags, die letzten vier sind Abwicklung:

  1. 1Zweck klären. Finanzierung eines konkreten Vorhabens, oder Sparen mit Förderung? Davon hängt alles Weitere ab.
  2. 2Bausparsumme festlegen. Sie bestimmt gleichzeitig die Abschlussgebühr und den Regelsparbeitrag – also die Einmalkosten und die monatliche Belastung. Wie Sie sie sinnvoll ansetzen, steht unter Bausparsumme; die Größenordnung liefert der Bausparrechner.
  3. 3Tarif auswählen. Innerhalb einer Bausparkasse unterscheiden sich die Tarife oft stärker als die Bausparkassen untereinander.
  4. 4Antrag stellen und Identität nachweisen. Die Identifizierung ist gesetzlich vorgeschrieben und läuft per Ausweis, im Onlineweg meist per Video- oder eID-Verfahren.
  5. 5Erste Zahlung leisten. Fällig werden die Abschlussgebühr und, je nach Vereinbarung, die erste Sparrate.
  6. 6Förderung beantragen. Weder die Wohnungsbauprämie noch vermögenswirksame Leistungen laufen automatisch – beide brauchen einen eigenen Antrag beziehungsweise eine Meldung beim Arbeitgeber.
  7. 7Unterlagen aufbewahren. Tarifbedingungen und Vertragsurkunde sind die Grundlage jeder späteren Auseinandersetzung über Zuteilung, Zinsen oder Gebühren.

Welche Unterlagen Sie brauchen

Weniger, als viele erwarten. Ein Bausparvertrag ist in der Sparphase kein Kredit, deshalb prüft die Bausparkasse beim Abschluss weder Einkommen noch Schufa-Auskunft. Erforderlich sind ein gültiges Ausweisdokument für die gesetzlich vorgeschriebene Identifizierung, eine Bankverbindung für den Einzug der Sparraten und – wenn Sie Förderung in Anspruch nehmen wollen – Ihre Steuer-Identifikationsnummer.

Eine Bonitätsprüfung findet erst später statt, nämlich wenn Sie das Bauspardarlehen tatsächlich abrufen. Das ist ein wichtiger Punkt für die Erwartungshaltung: Der Anspruch auf das Darlehen ist mit dem Abschluss gesichert, die Auszahlung aber nicht garantiert. Wer bei Zuteilung die Kapitaldienstfähigkeit nicht nachweisen kann, erhält das Darlehen nicht – das angesparte Guthaben bleibt selbstverständlich erhalten.

Fristen und Widerruf

  • 14 Tage Widerrufsrecht im Fernabsatz. Bei Abschluss online, telefonisch oder per Post können Sie ohne Angabe von Gründen widerrufen. Die Frist beginnt, sobald Sie die Vertragsunterlagen und die Widerrufsbelehrung erhalten haben.
  • Kein Widerrufsrecht bei Abschluss vor Ort im klassischen Präsenzgespräch – hier gilt der Vertrag mit der Unterschrift.
  • Die Abschlussgebühr wird sofort fällig. Sie kann wahlweise direkt einbezahlt oder mit den Sparbeiträgen verrechnet werden; im zweiten Fall wächst das Guthaben in den ersten Monaten langsamer, als eingezahlt wird.
  • Bei Kündigung wird die Abschlussgebühr nicht zurückgezahlt. Das ist der wesentliche Grund, den Abschluss nicht als unverbindlichen Versuch zu behandeln. Was bei einer Kündigung passiert, steht unter Bausparvertrag kündigen.
  • Für die Wohnungsbauprämie gilt eine Mindestsparleistung pro Jahr. Wer erst spät im Jahr abschließt, sollte prüfen, ob er sie im Abschlussjahr noch erreicht.

Die drei häufigsten Fehler beim Abschluss

Die Bausparsumme zu hoch ansetzen. Der Gedanke „lieber etwas Luft nach oben" klingt vorsichtig, kostet aber doppelt: Die Abschlussgebühr wird auf die volle Bausparsumme berechnet, und der Regelsparbeitrag steigt proportional mit. Eine später notwendige Erhöhung ist möglich und löst dann eine anteilige Gebühr aus – das ist in Summe meist günstiger als von Anfang an zu großzügig zu rechnen.

Den Tarif nach der Bausparkasse auswählen statt nach dem Zweck. Die Frage ist nicht in erster Linie, welche Bausparkasse die besseren Konditionen hat, sondern welcher Tarif zu Ihrem Vorhaben passt. Ein auf Finanzierung ausgelegter Tarif mit niedrigem Darlehenszins ist für reines Sparen die falsche Wahl – und umgekehrt.

Die Förderung vergessen. Wohnungsbauprämie und vermögenswirksame Leistungen laufen nicht automatisch mit. Beides sind Anträge, die gestellt werden müssen, und beide haben Einkommensgrenzen beziehungsweise Bindungsfristen, die man vor dem Abschluss kennen sollte.

Häufige Fragen

Wie lange dauert es, einen Bausparvertrag abzuschließen?

Der Abschluss selbst dauert wenige Minuten bis wenige Tage. Online ist er oft in einer Sitzung erledigt, wenn die Identifizierung per Video- oder eID-Verfahren direkt mitläuft; auf dem Postweg kommen einige Tage für Versand und Rücklauf hinzu. Deutlich länger dauert sinnvollerweise die Vorbereitung: Bausparsumme und Tarif legen Sie für die gesamte Laufzeit fest, und beides lässt sich später nur mit Zusatzkosten korrigieren.

Kann ich einen Bausparvertrag online abschließen?

Ja. Der Onlineabschluss ist bei allen größeren Bausparkassen möglich, die gesetzlich vorgeschriebene Identifizierung läuft dabei per Video-Ident oder über den Personalausweis mit Online-Funktion. Ein Vorteil gegenüber dem Abschluss vor Ort: Beim Abschluss im Fernabsatz haben Sie 14 Tage Widerrufsrecht, im Präsenzgespräch gilt der Vertrag dagegen mit der Unterschrift.

Kann ich einen Bausparvertrag widerrufen?

Bei Abschluss online, telefonisch oder per Post ja, innerhalb von 14 Tagen und ohne Angabe von Gründen. Die Frist beginnt mit Erhalt der Vertragsunterlagen samt Widerrufsbelehrung. Bei einem Abschluss im persönlichen Gespräch vor Ort besteht kein Widerrufsrecht; dort bleibt nur die Kündigung, bei der die Abschlussgebühr in der Regel verloren ist.

Was kostet der Abschluss eines Bausparvertrags?

Die maßgebliche Position ist die Abschlussgebühr von üblicherweise 1,0 bis 1,6 Prozent der Bausparsumme. Bei 50.000 Euro Bausparsumme sind das je nach Tarif 500 bis 800 Euro. Sie wird sofort fällig und kann wahlweise direkt einbezahlt oder mit den Sparbeiträgen verrechnet werden. Manche Tarife erheben zusätzlich eine laufende Kontogebühr. Den genauen Satz nennen die jeweiligen Tarifbedingungen – er gehört zu den Angaben, die Sie vor dem Abschluss schriftlich erhalten sollten.

Brauche ich ein Mindesteinkommen oder eine gute Schufa?

Für den Abschluss nicht. In der Sparphase ist der Bausparvertrag ein Sparvertrag, deshalb prüft die Bausparkasse weder Einkommen noch Bonität. Relevant wird beides erst, wenn Sie das Bauspardarlehen abrufen wollen: Dann findet eine normale Kreditprüfung statt. Der gesicherte Zinssatz gilt also unabhängig von Ihrer Bonität, die Auszahlung des Darlehens jedoch nicht.

Kann ich mehrere Bausparverträge gleichzeitig haben?

Ja, die Anzahl ist nicht begrenzt. Sinnvoll ist es vor allem, wenn Vorhaben zu unterschiedlichen Zeitpunkten anstehen, weil dann auch die Zuteilung gestaffelt erfolgt. Beachten sollten Sie zwei Punkte: Die Abschlussgebühr fällt pro Vertrag an, und die Förderhöchstbeträge gelten pro Person und Jahr, nicht pro Vertrag – mehrere Verträge vervielfachen die Prämie also nicht.

Ab welchem Alter kann man einen Bausparvertrag abschließen?

Ein gesetzliches Mindestalter gibt es nicht. Für Minderjährige schließen die Eltern beziehungsweise gesetzlichen Vertreter den Vertrag ab; je nach Bausparkasse und Höhe kann dafür eine Genehmigung des Familiengerichts erforderlich sein. Was beim Abschluss für Kinder zusätzlich zu bedenken ist – insbesondere die Verfügungsgewalt ab Volljährigkeit – steht unter Bausparen für Kinder.

Quellen

Günther Dallmair

Verfasst von

Günther Dallmair

Bauspar- und Finanzierungsexperte

IHK-registrierter Immobiliardarlehensvermittler
Reg.-Nr. D-W-155-1UQR-94

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